der Immobilienmaklerin Gina Bardua – Herzog Immobilien
Leipziger Straße 150, 01127 Dresden
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der Immobilienmaklerin Gina Bardua, Herzog Immobilien, mit ihren Kunden, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
2. Angebote
- Die Angebote der Maklerin erfolgen freibleibend und unverbindlich.
- Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Auslassungen bleiben vorbehalten.
- Alle Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter, insbesondere der Eigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen.
3. Maklerprovision
- Kommt infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Maklerin ein Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag über ein Objekt zustande, so ist eine Provision zu zahlen.
- Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé oder der individuellen Vereinbarung.
- Die Provision ist mit Vertragsabschluss verdient und fällig.
- Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Grundsätze unserer Tätigkeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis zum Inhalt der Immobilienangebote:
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder anderen gegebenenfalls angegebenen Stellen. Eine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen wir nicht.
Vertraulichkeit
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten sind vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden. Eine nicht autorisierte Weitergabe bedeutet eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und unserer Betriebsgeheimnisse und kann zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen führen.
Verbraucherstreitbeilegung
An einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nehmen wir nicht teil.
Für unsere Tätigkeit im Rahmen eines von Ihnen erteilten Auftrags (das ist der Fall, wenn wir für Sie provisionspflichtig tätig werden) gelten die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen. Ist der Gegenstand des Geschäfts der Ankauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, ist dies nur der Fall, wenn mit Ihnen die Zahlung einer Provision vereinbart ist. Anderenfalls sind wir als Makler ausschließlich für die andere Kaufvertragspartei tätig.
Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe ohne unsere Zustimmung und des Vertragsschlusses durch den Dritten sind Sie ebenfalls verpflichtet, die mit uns vereinbarte Provision zu zahlen.
Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit.
Erlaubte Doppeltätigkeit
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd provisionspflichtig tätig zu werden. (Für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen zahlt der Mieter keine Provision, wenn nicht ausdrücklich vereinbart.)
Vorkenntnis
Ist Ihnen die angebotene Verkaufsgelegenheit bereits anderweitig bekannt, ist uns diese Vorkenntnis innerhalb einer Woche mitzuteilen. Anderenfalls sind Sie verpflichtet, uns im Wege des Schadensersatzes die Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass Sie uns in Unkenntnis über die bestehende Vorkenntnis gelassen haben.
Gerichtsstand
Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand für Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Maklervertrag der Geschäftssitz des Maklers, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht oder die Zuständigkeit bei den Amtsgerichten in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten liegt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Pflicht nach § 5 GwG
Der Makler ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen und zu dokumentieren. Der Kunde verpflichtet sich, hierzu die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.